VBE aktuell 11/20: Gesundheitsschutz für Lehrkräfte, Stornokosten für Klassenfahrten
Gesundheitsschutz für Lehrkräfte
Der VBE hat auf allen Ebenen darauf hingewiesen, dass die in der Notbetreuung eingesetzten Lehrkräfte bestmöglich vor einer Infektion geschützt werden müssen.
In seiner 10. Schulmail äußert sich das MSB dazu und stellt klar, dass die Gesundheit und Unversehrtheit der betreuenden Lehrkräfte und der weiteren Betreuungskräfte oberste Priorität haben.
Das MSB hat ein Gutachten in Auftrag gegeben, das Standards für die Notbetreuung setzt:
Eine Gruppengröße von fünf Kindern soll nicht überschritten werden.
Der Raum muss eine Abstandswahrung von 1,5 m zwischen den Personen zulassen und eine gute Belüftung (Fensterlüftung!) aufweisen.
Die Räume sowie Kontaktflächen müssen täglich gereinigt werden.
Eine intakte Sanitäranlage mit Seifenspender, Papierhandtüchern und Abfalleimern ist vorauszusetzen. Es gibt bereits die Zusage der kommunalen Spitzenverbände, die Schulträger mit Nachdruck auf diese Anforderungen hinzuweisen.
In der Schulmail wird konkretisiert, welche Beschäftigten von der Notbetreuung ausgeschlossen werden sollten:
- Das Betreuungspersonal sollte keine Symptome einer Atemwegs-Infektion aufweisen.
- Das Betreuungspersonal sollte nicht an bestimmten Vorerkrankungen leiden, wie z.B. Diabetes mellitus, therapiebedürftige Herz-KreislaufErkrankungen, Lungenerkrankungen einschließlich Asthma bronchiale, aktuelle onkologische Erkrankungen sowie chronische onkologische Erkrankungen unter immunsuppressiver Therapie.
- Das Betreuungspersonal sollte nicht älter als 60 Jahre sein.
Frau Ministerin Gebauer hat sich darüber hinaus direkt an die Eltern gewandt und darauf hingewiesen, dass es sich um eine Notbetreuung handelt, die nur im Notfall in Anspruch genommen werden darf.
Stellungnahme VBE NRW:
Es ist richtig und wichtig, dass das Ministerium nun genauer definiert, welche Schutzmaßnahmen in Schulen dringend notwendig sind. Man setzt auch weiter darauf, dass Lehrkräfte sich freiwillig für die Notbetreuung melden. Der VBE NRW fordert daher, alles zu tun, damit diese Lehrkräfte sicher sind und sich auch sicher fühlen.
Der Druck auf die Schulträger, für das notwendige Material und saubere Räume zu sorgen, hat nun zugenommen. Der VBE NRW meint: Dort, wo der Schulträger seinen Pflichten nicht nachkommt, darf auch keine Notbetreuung stattfinden.
Stornokosten bei Klassenfahrten
Wie vom VBE bereits informiert wurde, hat das MSB angeordnet, dass alle Schulfahrten bis zu den Sommerferien abgesagt werden müssen. Anfallende Stornokosten können vom MSB erstattet werden. Das MSB kann jedoch keine direkten Zahlungen an Jugendherbergen oder Veranstalter begleichen. Diese Rechnungen müssen zunächst von Schulen selber bezahlt werden. Falls dies nicht möglich ist, sollen Schulen sich an die zuständige Bezirksregierung wenden.
Stellungnahme VBE NRW:
Es ist gut, dass das MSB hier Unterstützung zusagt. Das konkrete Verfahren muss bald geklärt werden und schnell und unkompliziert ablaufen.
Sollten Sie darüber hinaus Fragen haben steht? VBE-Mitglieder haben täglich die Möglichkeit, sich unter der Telefonnummer 0231 425757 0 mit unserer Rechtsabteilung verbinden zu lassen. Ihre Ansprechpartner/-innen vor Ort finden Sie in der Rubrik Kontakte.