VBE: Urteil stärkt Bildungs- und Erziehungsauftrag
Das Urteil bestätigt die Grundposition des VBE. Stefan Behlau: „Will der Staat die Schulpflicht sichern, muss er sich auf die Pflichterfüllung der verbeamteten Lehrkräfte stützen können. Ein Streikrecht ist damit nicht vereinbar. Das Urteil stärkt den verfassungsmäßigen Bildungs- und Erziehungsauftrag.“
Kontext:
Die Schulpflicht ist gesetzlich verankert in Artikel 7 des Grundgesetzes, den Landesverfassungen und den Schulgesetzen der Länder.
Der VBE NRW hat im Jahr 2012 Prof. Dr. Wolfram Cremer mit einem Gutachten zum Beamtenstatus von Lehrkräften beauftragt. Er kommt zu dem Schluss, dass der Artikel 33 Absatz 4 des Grundgesetzes dazu verpflichtet, grundsätzlich alle Lehrerinnen und Lehrer an öffentlichen Schulen in Deutschland zu verbeamten.
Das Gutachten können Sie hier herunterladen: https://kurzlink.de/Beamtenstatus
Pressemitteilung 50-2018
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